Messanordnungen/Messkonzepte
Energieproduzenten haben die Wahl zwischen zwei Anschlussvarianten für Energieerzeugungsanlagen: «Eigenverbrauch/Überschuss» und «Nettoproduktion». Bei der Wahl der Messanordnung sind die Produzent:innen grundsätzlich frei. Gewisse Anforderungen gilt es aber zu beachten.
Eigenverbrauch
Wird der mit der Energieerzeugungsanlage gewonnene Strom gleichzeitig vom Produzenten oder von Dritten verbraucht, ist vom Eigenverbrauch die Rede. Grundsätzlich haben alle Produzenten Anspruch auf Eigenverbrauch und zwar unabhängig von der Grösse der Anlage. Die eigene Nutzung von lokal erzeugtem Strom reduziert die Strombezugskosten. Derweil erhalten Eigenverbraucher keine Einspeisevergütung für den eigens verbrauchten Strom.
Eigenverbrauch eines einzelnen Endverbrauchers
Klassisches Beispiel für den Eigenverbrauch eines einzelnen Endverbrauchers mit einer Verbrauchsstätte ist ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage. Der gewonnene Strom wird gleichzeitig vom Produzenten oder Dritten verbraucht.
Eigenverbrauch mit mehreren Verbrauchsstätten & ZEV
Unter gewissen Voraussetzungen können sich Grundeigentümer:innen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. Davon profitieren können sowohl die Eigentümer als Endverbraucher wie auch ihre Mieter. Ein Beispiel wäre hier ein Mehrfamilienhaus.
Nettoproduktion
Die gesamte produzierte Energie der Anlage abzüglich des Eigenbedarfs der Anlage (sog. Hilfsspeisung) wird direkt ins Netz eigespeist und vergütet. Verbraucher wie Wärmepumpe, Kühlschrank, Kochherd etc. werden separat gemessen und verrechnet.