Logo Repower
 

Kundencenter

Jobs

Kontrollen

Elektrische Installationen müssen in allen Gebäuden regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Je nach Gefahrenklasse finden die Kontrollen in unterschiedlichen Zeitintervallen statt.

 

Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Respekt und Sorgfalt im Umgang helfen, Unfälle zu vermeiden.

 

Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor. Als Netzbetreiberin haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register zu führen. 

Abnahmekontrollen

Elektrische Installationen müssen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle länger als fünf Jahre zurückliegt. Neu erstellte Installationen werden durch den Elektroinstallateur geprüft. Ausser bei Wohnungsbauten müssen alle neu erstellten oder geänderten Installationen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen geprüft werden.

Wer kontrolliert Ihre Installation?

Zusammen mit der Aufforderung von Repower erhalten Sie eine Liste der kontrollberechtigen Unternehmen aus der Region. Berücksichtigen Sie, dass Unternehmen, welche mit der Planung, Erstellung, Änderung oder dem Unterhalt der Liegenschaft beteiligt waren, nicht mit der Kontrolle beauftragt werden dürfen.

Sicherheitsnachweis

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, beauftragen Sie als Eigentümer:in Ihren Elektroinstallateur mit deren Behebung. Ist die Installation in Ordnung, wird ein Sicherheitsnachweis durch das Kontrollunternehmen ausgestellt. Sie sind dazu verpflichtet, diesen bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.

Selber installieren

Grundsätzlich dürfen nur Personen Hausinstallationen ausführen, welche über die nötige Kompetenz verfügen. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat erteilt dazu entsprechende Installationsbewilligungen.

Laien dürfen ausschliesslich in selbstbewohnten Wohnräumen folgende Arbeiten ausführen:

  • Installationen an einphasigen Stromkreisen. Diese müssen jedoch durch einen 30 mA Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) geschützt sein. Der erfüllte Personen- und Sachenschutz muss durch eine Fachperson mittels Sicherheitsnachweis ausgewiesen werden.
  • Installationen ohne FI-Schalter: Das Montieren von Lampen mit den dazugehörigen Lichtschaltern (ohne Steckdosen).

Haben Sie Fragen?

Sie suchen nach weiteren Informationen? Gerne sind wir persönlich für Sie da.

Kontakt

Montag - Donnerstag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr